FAQ
Wie lange sollte ich Unterkunftsuchende aufnehmen können?
Im Formular können Sie alle Zeiträume selbst wählen
Wie nehme ich Kontakt mit den Unterkunftsuchenden auf?
Sie erhalten von uns eine Email mit Kontaktdaten und Bedarfen von Unterkunftssuchenden. Sie können dann entweder mit diesen direkt Kontakt aufnehmen oder sich bei uns zurückmelden, falls die Bedarfe nicht Ihrem Angebot entsprechen sollte.
Wie lange sollte mein Angebot gelten?
Planen Sie zunächst mit einer Perspektive von mindestens vier Wochen. Genaueres können Sie direkt mit den Unterkunftssuchenden vereinbaren.
Brauche ich Sprachkenntnisse?
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse an. Aufgrund der aktuellen Notsituation müssen wir uns in vielen Fällen auch ohne gemeinsame Sprachkenntnisse behelfen. Sollten Sie gemeinsame Sprachkenntnisse wünschen, können Sie dies in der Nachricht angeben.
Wie sind die Rechtsverhältnisse?
Nach Prüfung Ihres Eintrags, werden Ihre Kontaktdaten auf unserer Seite veröffentlicht und Hilfesuchende können Sie kontaktieren. Darüber hinaus gehen Sie mit uns kein Vertragsverhältnis ein. Sie leisten an uns keine Zahlungen.
Was geschieht mit meinen eingegebenen Daten?
Die Daten werden von der ez-verbindet.de ausschließlich für die Zwecke dieser Initiative erhoben und gespeichert und dienen lediglich dazu, das Matching zu Anfrage für Unterkünfte und die Kontaktherstellung zu ermöglichen. Hohe Datenschutzstandards sind für uns selbstverständlich.
(siehe Datenschutzerklärung)
Gibt es zuvor ein Kennenlernen?
Da es für die Flüchtenden einen akuten Bedarf gibt, eine Unterkunft zu finden, ist ein Kennenlernen vorab leider nicht möglich.
Was passiert, wenn es während der Beherbung zu Problemen kommt? Kann ich die Beherbung in diesem Falle früher abbrechen?
Sofern es zu Problemen kommt, ist es in jedem Fall möglich, die Beherbergung frühzeitig abzubrechen. Da es sich bei der Beherbergung jedoch um eine private Hilfeleistung handelt, bitten wir Helfende, sich eigenständig um eine Lösung zu bemühen.
Was geschieht nach der Notfall-Beherbung mit den Menschen? Wie geht es nach der von mir angegebenen Zeit mit den Menschen weiter, die ich beherbergt habe?
Sofern Sie sich dazu entscheiden, Menschen bei Ihnen zu beherbergen, bitten wir Sie, sich eigenständig mit ihnen über ihren weiteren Bedarf abzustimmen. Sofern Sie selbst Ihre Unterkunft nicht weiter anbieten können und auch niemanden kennen, der das im Anschluss übernehmen kann, setzen Sie sich gern wieder mit uns in Verbindung.
Kann ich einen bestimmten Zeitraum für die Aufnahme der Flüchtenden angeben?
Ja, das ist über die Maske auf der Registrierungsseite möglich.
Wann und wie schnell kommen die Flüchtenden bei mir an?
Da das Ankommen von Flüchtenden in Deutschland aktuell nur wenig überschaubar ist, können wir dazu keine verlässliche Aussage treffen. Jeder Ankunftstermin ab heute ist möglich.
Welche Ausstattung/Möblierung ist notwendig, um Menschen aufnehmen zu können? (z.B. Schlafcouch statt Bett, Wohnzimmer mit Matratzen ausstatten, etc.)
Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Ausstattung. Bei der Registrierung auf der Webseite können Sie gerne angeben, wenn Sie nur eine Schlafcouch, Luftmatratze o.ä. zur Verfügung stellen können. Da es sich um eine Notfallsituation handelt, sind wir über jede Hilfe dankbar.
Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine offiziell in Deutschland bleiben ohne Aufenthaltsgenehmigung oder andere offizielle Papiere?
Menschen aus der Ukraine dürfen visumsfrei einreisen und mindestens 90 Tage bleiben, eine Verlängerung ist möglich. Weitere Informationen zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in Deutschland hat das Bundesinnenministerium zusammengestellt. link
Muss ich mit den Menschen zum Amt bzw. andere Behördengänge durchführen?
Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.
Wer bürgt für die aufgenommenen Personen?
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung Regelungen für die Schutzgewährung für Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland einreisen.
Muss ich meinen Vermieter über die zusätzlichen Personen bei mir in der Wohnung / im Haus in Kenntnis setzen?
Das ist in jedem Fall ratsam.
Wer haftet in Schadensfällen? Wie verhält es sich mit Versicherungsfällen?
Wie in jedem Fall, in dem jemand schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet die Person dafür; wenn eine Versicherung besteht, tritt diese möglicherweise ein.
Was passiert in Krankheitsfällen der Flüchtenden? Sind sie krankenversichert?
Alle Ankommenden sollten sich nach Ankunft informieren, welche Schritte sie unternehmen müssen, dazu zählt auch die Frage nach der Krankenversicherung.
Wer übernimmt die Kosten (für Lebensmittel, Strom, Kleidung, Hygieneartikel, Mobilität, Internet, etc.), die während der Beherbergung zusätzlich anfallen?
Sie können davon ausgehen, dass die Menschen aus der Ukraine in der Regel über eigene finanzielle Mittel verfügen. Die Unterkunft wird im Rahmen von #Unterkunft Ukraine kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Teilung von weiteren Kosten können sie nach der Ankunft mit Ihren Gästen besprechen. Den Zugang zu kostenlosen Angeboten etwa von Nahrungsmittel können Sie der Tagespresse und den Webseiten Ihrer Kommune, der Kirchengemeinden und Hilfsorganisationen entnehmen.
Erhalte ich oder die Flüchtenden eine finanzielle Unterstützung?
Derzeit nicht. Die Bundesregierung erarbeitet die Regelungen für die ankommenden Menschen aus der Ukraine. link
Muss ich während der Beherbung Transportmittel zur Verfügung stellen?
Nein.
An wen kann ich mich wenden, um psychologischen Beistand für die Flüchtenden zu organisieren? Von wem wird entsprechende Seelsorge für die Menschen angeboten?
Es besteht eine große Hilfsbereitschaft von Organisationen und Kirchen, so dass es sicher auch Angebote in Ihrer Nähe gibt. Informationen hierüber entnehmen Sie bitte der Tagespresse, den Webseiten Ihrer örtlichen Gemeinde, der Kirchengemeinden oder auch den großen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Diakonie etc.
Ich möchte helfen, aber gleichzeitig mich (und meine Familie) vor Corona schützen. Werden alle Menschen vor der Beherbung einen Corona-Test machen?
Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.
Wird der Impfstatus der zu beherbergenden Menschen zunächst geprüft?
Nein.
Haben die Flüchtenden einen Anspruch auf die kostenlosen Corona-Bürgertest?
Ja.
Gibt es Betreuungsangebote für die geflüchteten Menschen?
Informationen hierüber entnehmen Sie bitte der Tagespresse, den Webseiten Ihrer örtlichen Gemeinde, der Kirchengemeinden oder auch den großen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Diakonie etc.
Kann mir ein Dolmetscher an die Seite gestellt werden?
Informationen hierüber entnehmen Sie bitte der Tagespresse, den Webseiten Ihrer örtlichen Gemeinde, der Kirchengemeinden oder auch den großen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Diakonie etc.